Allgemein

26.05.2025

Ab Juni Pflicht: Barrierefreiheit im B2C-Bereich

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Hersteller bestimmter Unterhaltungselektronik wie Smart-TVs sowie Anbieter von Online-Shops und weiteren digitalen Diensten im B2C-Bereich, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Das bedeutet, dass die erfassten Produkte und Dienstleistungen (z.B. Websites von Webshops) technisch und inhaltlich so gestaltet sein müssen, dass sie etwa über Tastatur bedienbar, kontrastreich und Screenreader-kompatibel sind. Als Orientierung gelten die EU-Norm EN 301 549 und die Web Accessibility Guidelines (WCAG).

Die Regelungen gelten für ausgewählte Produktgruppen sowie für Anbieter von E-Commerce-Dienstleistungen, deren Webseiten oder Apps auf den Abschluss von Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gerichtet sind - darunter fallen auch herstellereigene Shops. Für die erfassten Produkte gilt zudem auch eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Bedienungsanleitungen und Verpackungen. Haushaltsgroß- und Kleingeräte sind nicht erfasst. B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, außerdem Rückrufmaßnahmen oder Angebotsverbote.

Hierzu stellt der ZVEI ein kurzes  Infoblatt nebst weiterführenden Informationen zur Verfügung.

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